Fischerprüfung
Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung) ist in vielen Bundesländern rechtliche Voraussetzung um in Deutschland fischen zu können. Nach erfolgreicher Prüfung kann ein Fischereischein (Jahres-, Fünfjahres- oder Zehnjahresfischereischein) erworben werden.
Der Weg zur Fischerprüfung in Hessen besteht aus zwei Abschnitten:
1. dem Vorbereitungslehrgang beim Verband
2. der staatlichen Prüfung bei der Fischereibehörde
Der Vorbereitungslehrgang für die hessische Fischereiprüfung
Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang erfolgt beim Lehrgangsleiter oder dem durchführenden Fischereiverein (Lehrgangstermine im Rhein-Main Gebiet finden Sie hier). Der Vorbereitungslehrgang besteht aus ca. 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und umfaßt fünf Sachgebiete:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Gesetzeskunde
Während des gesamten Lehrgangs besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Der Lehrgang schließt mit einem schriftlichen Test unter prüfungsähnlichen Bedingungen ab. Im abschließenden Test des Vorbereitungslehrganges sind, wie in der späteren staatlichen Prüfung, 60 Fragen aus der rund 650 Fragen umfassenden offiziellen Fragensammlung zu beantworten, und zwar 12 aus jedem Sachgebiet.
Eine erfolgreiche Teilnahme des Vorbereitungslehrganges ist Grundvoraussetzung für die Fischerprüfung.
Die staatliche Prüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist eine staatliche Prüfung notwendig. Die Prüfung ist in der Regel bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich (Kreis, kreisfreie Stadt) der Prüfungsbewerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Die staatliche Prüfung gleicht der des Vorbereitungslehrganges.
Die Unterlagen für die Anmeldung sind bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde erhältlich.
Der Anmeldung sind beizufügen :
1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
2. Bescheinigung über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von € 40,-
3. Jeder Teinehmer an einem Vorbereitungslehrgang, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zur Anmeldung bei der Unteren Fischereibehörde ein polizeiliches Führungszeugnis. Diese ist gebührenpflichtig und wird durch das zuständige Einwohnermeldeamt erstellt.
4. bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses ist Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeins bei der Unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Auf der Website des Verbands Hessischer Fischer erfahren Sie alle aktuellen Fischerprüfungstermine.